Geschäftsführender Verbandsvorstand
Der Geschäftsführende Verbandsvorstand (GV) setzt sich zusammen aus dem Verbandsvorsitzenden, dem Stellvertretenden Verbandsvorsitzenden, dem Schatzmeister, den Ressortleitern und Beisitzern.
Seine Aufgaben sind in der Geschäftsordnung (GO/GV) durch den Verbandsvorstand festgelegt. Er erledigt die laufenden Geschäfte des Berufsverbandes gemäß Satzung und Geschäftsordnung und führt die vom Verbandstag oder vom Verbandsvorstand gefassten Beschlüsse durch. Er stellt den Geschäftsbericht und den Kassenbericht auf und bereitet die Sitzungen des Verbandsvorstandes sowie die Verbandstage vor.
Vorstand im Sinne § 26 BGB sind der Verbandsvorsitzende und der Stellvertretende Verbandsvorsitzende. Sie vertreten den Verband gerichtlich und außergerichtlich. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
Dem Geschäftsführenden Verbandsvorstand steht eine Bundesgeschäftsstelle zur Verfügung.
(v. l.) Wilfried Messner, Verbandsvorsitzender, Fridolin Werner, Presse & Öffentlichkeitsarbeit, Ralf Lang, Stellvertretender Verbandsvorsitzender, Michael Sommer, Verbandsentwicklung,