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Organisation

Die Organe des Berufsverbandes sind:
Verbandstag (VT), Verbandsvorstand (VV) und Geschäftsführender Verbandsvorstand (GV).

Der Verbandstag ist oberstes Organ des Berufsverbands. Er besteht aus dem Verbandsvorstand und den Delegierten der Verbandsmitglieder und tritt spätestens alle vier Jahre zusammen.

organisationEr beschließt über:
Tages- und Geschäftsordnung des Verbandstages, Entlastung des Verbandsvorstandes, Höhe des abzuführenden Verbandsbeitrages (§15), Grundsätze der Verbandsarbeit (§9 (2 a), Zahl der Beisitzer im Geschäftsführenden Verbandsvorstand (§10 (1), Widersprüche gegen abgelehnte Aufnahmeanträge (§ 4 (2) und Ausschlüsse (§ 5 (5), Satzungsänderungen (§17) und Auflösung oder Verschmelzung des Bundesverbandes (§ 18)

Beschlüsse sind für die Verbandsorgane und für die Verbandsmitglieder verbindlich.

Der Verbandstag wählt den Geschäftsführenden Verbandsvorstand (§10), zwei Kassenprüfer und zwei Stellvertreter (§16).
(Die §-Angaben beziehen sich auf die Verbandssatzung - siehe unten).

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